Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Nürnberg
Beratung und Vertretung bei Eigentümerversammlungen, Beschlussanfechtungen, WEG-Verwaltung und Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern.
Klare Beratung im WEG-Recht
Ich vertrete Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes – von der Eigentümerversammlung bis zur gerichtlichen Beschlussanfechtung.
Schwerpunkte
Eigentümerversammlung & Beschlüsse
Beschlussanfechtung & -ersetzung
Hausgeld & Sonderumlage
Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum
WEG-Verwaltung & Abberufung
Bauprojekte der Gemeinschaft
Unsere Leistungen im WEG-Recht
Beschlussanfechtung
Rechtswidrige Beschlüsse der Eigentümerversammlung können innerhalb eines Monats angefochten werden. Wir prüfen Beschlüsse auf formelle und materielle Fehler und klagen fristgerecht.
Mehr zur Beschlussanfechtung →
Hausverwaltung und Verwaltervertrag
Streit mit der Hausverwaltung, Abberufung eines untätigen Verwalters, Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Prüfung des Verwaltervertrags.
Hausverwaltung und Verwalterrecht →
Sonderumlage und Jahresabrechnung
Wir prüfen, ob Sonderumlagen ordnungsgemäß beschlossen wurden und ob die Jahresabrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Sonderumlage und Jahresabrechnung prüfen →
Bauliche Veränderungen
Balkonverglasung, Ladestation, Klimaanlage – wir beraten, welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind und wie Sie Ihren Anspruch auf Gestattung durchsetzen.
Bauliche Veränderungen im WEG →

Fallbeispiel
Fallbeispiel WEG-Recht
Ausgangslage
Eine Eigentümergemeinschaft beschließt eine teure Sanierungsmaßnahme mit knapper Mehrheit. Mehrere Eigentümer halten den Beschluss für rechtswidrig und wollen ihn anfechten.
Einladungsfrist und Tagesordnung geprüft
Formfehler bei der Beschlussfassung festgestellt
Anfechtungsklage fristgerecht eingereicht
Gericht hebt Beschluss auf
Neue Eigentümerversammlung mit korrektem Verfahren
Ergebnis
Der fehlerhafte Beschluss wird gerichtlich aufgehoben. Die Gemeinschaft fasst in einer neuen Versammlung einen rechtssicheren Beschluss – mit fairer Kostenverteilung.
3 SCHRITTE
So läuft die Zusammenarbeit ab
01
Kontaktieren Sie mich an
Nach Ihrer Kontaktaufnahme melde ich mich zeitnah zurück und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.
02
Telefonische Ersteinschätzung
Wir klären Erfolgsaussichten, Risiken und Kostenrahmen, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.
03
Werden Sie Mandant
Ich kümmere mich um die weitere Korrespondenz und setze Ihre Ziele konsequent durch.
Kontaktieren Sie mich
Der erste Schritt zur Lösung
Senden Sie mir Ihre Anfrage über das Formular. Ich behandle Ihr Anliegen vertraulich und melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

Videoberatung möglich
Telefon
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 8.00 bis 15.00 Uhr
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, einen WEG-Beschluss anzufechten?
Wer zahlt die Kosten eines WEG-Rechtsstreits?
Kann ich als einzelner Eigentümer gegen die Hausverwaltung vorgehen?
Was ist eine Sonderumlage und wann ist sie rechtmäßig?
Darf ich meine Eigentumswohnung umbauen?
Für rechtliche Sicherheit bei Bauvorhaben,
Immobilien und Mietrecht – jetzt unverbindlich beraten lassen.
Wohnungseigentumsrecht
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Anfechtungsklage fristgerecht eingereicht
Gericht hebt Beschluss auf
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Ergebnis
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