Bau- und Architektenrecht
Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Baurecht und
Architektenrecht. Herr Rechtsanwalt Tom Steger ist Fachanwalt für
Baurecht und Architektenrecht.
Das Baurecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen:
privates Baurecht
öffentliches Baurecht
Das private Baurecht betrifft im Wesentlichen die vertraglichen Beziehungen zwischen den beim
Bau beteiligten Personen wie Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer,
Generalunternehmer, Werkunternehmer.
Wir vertreten hier sowohl Auftraggeber,
als auch Auftragnehmer und unabhängig davon, ob auf den Bauvertrag das
Werkvertragsrecht des BGB oder zusätzlich die VOB/B anzuwenden sind.
Dabei bieten wir sowohl im Vorfeld eines Bauprojekts, als auch
baubegleitend unsere Unterstützung an. Natürlich stehen wir auch vor
oder bei der Abnahme, bei der Abwehr oder Durchsetzung von Mangel- und
Gewährleistungsansprüchen oder der Durchsetzung bzw. Abwehr von
Werklohnforderungen zur Verfügung. Neben der Vertretung in Bauprozessen
übernehmen wir natürlich auch die Vertretung in selbstständigen
Beweisverfahren („Beweissicherungsverfahren“).
Das öffentliche Baurecht betrifft das Verhältnis zwischen Bauherr und Staat, also insbesondere
die Erteilung einer Baugenehmigung, bauplanungsrechtliche und
bauordnungsrechtliche Vorschriften. Im Rahmen des öffentlichen Baurechts
unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit der Erteilung von
Baugenehmigungen, Verhandlung mit den Baubehörden, Durchsetzung oder
Abwehr von Auflagen usw.
Das Architektenrecht stellt eine eigene
Materie im Bereich des Baurechts dar. Wie der Name schon sagt, umfasst
es insbesondere die Beziehungen zwischen Architekt, Planer,
Ingenieurbüro und Bauherr/Auftraggeber. In diesem Bereich vertreten wir
sowohl Architekten z.B. bei der Durchsetzung von Forderungen oder Abwehr
von Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüchen, als auch
Auftraggeber/Bauherren z.B. im Rahmen von Gewährleistungsfällen.
Stichworte, die das Baurecht und Architektenrecht betreffen:
Bauvertrag
Bauträgervertrag
Werkvertrag
Architektenvertrag, Ingenieurvertrag
Gewährleistung, Mängelansprüche, Haftpflicht
Abnahme, Aufmaß
Subunternehmer- / Nachunternehmervertrag
Grundstückskaufvertrag, Immobilienkaufvertrag
VOB/B
Bürgschaft, Bauhandwerkersicherung, § 648a BGB
Nachträge
Bauabzugsteuer, Freistellungsbescheinigung (FSB)
Honorarforderung, Werklohn
Baugenehmigung
Auflagen