Bau- und Architektenrecht
Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Das Immobilienrecht stellt einen
Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Es umfasst u. a. die Gebiete des
Immobilienkaufrechts, des privaten Baurechts inkl. Bauträgerrecht, des
Mietrechts (Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht), des Pachtrechts, des
Maklerrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.
Durch die in unserer Kanzlei tätigen
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Miet- und
Wohnungseigentumsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht decken wir den
Bereich des Immobilienrechts umfassend ab.
Wir vertreten sowohl Bauunternehmen, als
auch Verbraucher. So unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld eines
Immobilienerwerbs oder –verkaufs bzw. im Zusammenhang mit
Bauträgerverträgen o.ä., stehen aber auch im Streitfall, z.B. in
Gewährleistungsfällen, zur Verfügung, um eine schnelle und
interessensgerechte Lösung herbeizuführen.
Gleiches gilt natürlich auch im Bereich des Mietrechts. Hier vertreten wir ebenso Vermieter wie Mieter.
Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört
natürlich auch das Wohnungseigentumsrecht. Wir helfen Ihnen z.B. im
Zusammenhang mit Beschlussanfechtungen, Vorbereitungen zur
Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung oder sonstiger
Verwaltungsangelegenheiten.
Stichworte, die das Immobilienrecht betreffen:
Kaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, notarielle Beurkundung
Immobilienfinanzierung
Bauträgervertrag
Mietvertrag
Wohnungseigentum
Hausverwaltung
Maklerprovision
Beschlussanfechtung Eigentümerversammlung
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung