Bau- und Architektenrecht
Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht stellt eine
besondere Rechtsmaterie dar, die selbst erfahrene Juristen oft vor große
Herausforderungen stellt. Sowohl als Hausverwalter, als auch als
Erwerber einer Eigentumswohnung oder bereits langjähriger
Wohnungseigentümer sind Sie oft auf die Mitwirkung bzw. auf das
Zusammenwirken der Eigentümergemeinschaft angewiesen.
Den Rahmen für das Verhältnis zwischen
den Wohnungseigentümern untereinander, der Gemeinschaft gegenüber dem
einzelnen Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümer und der
Hausverwaltung setzen zum einen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und
das BGB, zum anderen die jeweilige Teilungserklärung und die
Gemeinschaftsordnung, zusammen mit den Beschlüssen und Vereinbarungen
der Wohnungseigentümer.
Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die
Wohnungseigentümergemeinschaft über die Verwaltung ihres Eigentums
(Gemeinschaftseigentum), während die einzelnen Wohnungseigentümer
innerhalb der eigenen Wohnung über das ihnen zustehende Sondereigentum
selbst verfügen können.
Aus dieser Konstellation können sich
komplizierte Rechtsfragen ergeben, bei denen wir Ihnen mit Rat und Tat
zur Seite stehen können, sei es im Zusammenhang mit wirtschaftlichen
Fragen (z.B. Aufstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung,
Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage), sei es bei sonstigen
Verwaltungsfragen (bauliche Veränderungen, Renovierung, Sanierung usw.).
Natürlich beraten wir Sie auch im Vorfeld eines beabsichtigten Erwerbs einer Eigentumswohnung oder bei deren Verkauf.
Stichworte, die das Wohnungseigentumsrecht betreffen:
Teilungserklärung
Gemeinschaftsordnung
Eigentumswohnung
Eigentümerversammlung, Tagesordnung
Beschluss, Beschlussanfechtung
Hausverwaltung
Ordnungsgemäße Verwaltung
Jahresabrechnung
Wirtschaftsplan
Sonderumlage
Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung
Bauliche Veränderung